Sie sind im Anlagenbau tätig, Projektierer für Photovoltaikanlagen oder Dienstleister im Bereich der Erneuerbaren Energien? Bieten Sie Ihren Kunden eine Komplettlösung: Sie vermitteln die EEG-Direktvermarktungsverträge, wir kümmern uns um den Rest. Ihre Kunden müssen sich um nichts mehr Gedanken machen, denn wir übernehmen die verpflichtende Direktvermarktung für sie.
Mark-E bietet die professionelle Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen ab 100 kW(p) an. Von unserem Angebot sind bereits mehr als 600 Kunden überzeugt – lernen auch Sie die Vorteile einer Zusammenarbeit kennen!
Helfen Sie Ihren Kunden beim Einstieg in die Direktvermarktung. Mit Mark-E an Ihrer Seite haben Sie einen starken Partner, der transparente Abläufe gewährleistet und Ihnen bei Anliegen jederzeit persönlich weiterhilft. In unserem Dienstleisterportal können Sie die Registrierung Ihrer Kunden gleich selbst vornehmen und ihnen so einen Zusatzvorteil bieten. Die einzige Aufgabe des Kunden ist es dann, sich im Kundenportal zu registrieren und die relevanten Unterlagen zu unterschreiben.
So funktioniert die Anmeldung Ihrer Kunden zur Direktvermarktung bei uns:
Bei Anlagen mit mehr als 750 kW(p) installierter Leistung unterbreitet Ihnen bzw. Ihren Kunden unser Direktvermarktungs-Team ein persönliches Angebot und hilft gerne weiter.
Team Direktvermarktung
Telefon: 02331– 123 28800
Telefax: 02331– 123 18800
direktvermarktung@mark-e.de
Anlagenbetreiber von Bestandsanlagen mit einer Leistung ab 100 kW(p) haben die Wahl, in die Direktvermarktung zu wechseln. Ihren erzeugten Strom brauchen Sie allerdings nicht selbst zu vermarkten – mit dieser Aufgabe können Sie einen professionellen Dienstleister wie Mark-E beauftragen. Warum sich die Direktvermarktung lohnt, ist schnell anhand des Markprämienmodells erklärt:
Das EEG fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, dazu gehören Wasserkraft, Sonne, Windkraft, Biomasse-, Erdwärme- und Biogas.
Für die Direktvermarktung bei uns ist es erforderlich, dass die Anlage eine installierte Leistung von mindestens 100 kW(p) aufweist und über eine Fernsteuerbarkeit verfügt. Dazu müssen sich Anlagenbetreiber eine Fernwirktechnik installieren lassen. Die Fernwirktechnik erlaubt es dem Direktvermarkter, die Einspeiseleistung der Anlage zu regulieren und eine bedarfsgerechte Produktion sicherzustellen.
Mit der EEG-Novelle 2014 wurde die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen beschlossen. Die Direktvermarktungspflicht umfasst Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 und einer installierten Leistung von mindestens 100 kW(p). Für ältere EEG-Bestandsanlagen besteht weiterhin die Möglichkeit der optionalen Direktvermarktung. Mithilfe unseres Erlösrechners finden Sie in nur wenigen Schritten heraus, ob sich die Direktvermarktung lohnt.
Nach 20 Jahren endet die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Nach dieser Laufzeit haben die die PV-Anlagen in der Regel ihre technische Lebensdauer aber noch nicht erreicht und können weiter betrieben werden. Damit sich der Betrieb auch weiterhin wirtschaftlich lohnt, haben Sie die Möglichkeit, sich durch ein Power Purchase Agreement (PPA) für Post-EEG-Anlagen weiter Erlöse zu sichern.