Informationen zum Hinweisgebersystem im Unternehmensverbund der ENERVIE Gruppe
Das Hinweisgebersystem der ENERVIE Gruppe (Mark-E gehört zur ENERVIE Gruppe) gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für die ENERVIE Gruppe höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Geschäftspartner, weitere Betroffene, die Umwelt und das Unternehmen abzuwenden.
Um von Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die ENERVIE Gruppe einen Meldeweg eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeitende der ENERVIE Gruppe als auch externe Personen Hinweise auf Verstöße gegen rechtliche Vorschriften sowie interne Richtlinien abgeben. Hierzu gehören unter anderem Betrug und Diebstahl, Bestechung und Korruption, Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen sowie Verstöße gegen sonstige Gesetze oder Richtlinien und interne Unternehmensrichtlinien.
Ebenso können Beschwerden wegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken und wegen etwaiger Verletzungen der entsprechenden Sorgfaltspflichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf diesem Wege gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Kundenanliegen in Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen der Unternehmen der ENERVIE Gruppe gedacht ist. Sollten Sie mit einer Leistung von uns unzufrieden sein, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus dem zuständigen Kundenservice zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Alle Mitarbeitende sowie externe Personen können Hinweise über folgende Kanäle übermitteln:
Auf Ihren Wunsch können Sie über die o.g. E-Mail-Adresse bzw. die postalische Anschrift auch ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Ansprechpartnern aus dem Compliance-Team vereinbaren.
Der Ablauf der Hinweisbearbeitung bei der ENERVIE Gruppe (Mark-E ist Teil der ENERVIE Gruppe) ist in unserer Verfahrensordnung geregelt:
Download Verfahrensordnung zum Hinweisgebersystem
Informationen zum Datenschutz können Sie zudem hier einsehen:
Download Datenschutzerklärung
Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Die ENERVIE Gruppe behandelt Hinweise grundsätzlich vertraulich und schützt die Identität von hinweisgebenden Personen.
Die ENERVIE Gruppe duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben. Dies gilt auch dann, wenn eine Untersuchung die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt.
Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um mit allen erhaltenen Informationen sorgfältig umzugehen und die Interessen aller beteiligten Personen zu wahren. In bestimmten Fällen können Inhalte Ihrer Meldung zu Untersuchungszwecken an die für die Bearbeitung von Compliance-Hinweisen zuständigen Stellen weitergegeben werden.
Soweit eine Offenlegung erforderlich ist, beispielsweise zur Wahrung der Verteidigungsrechte des Betroffenen oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, wird der zu informierende Personenkreis so eng wie möglich gehalten. Solche rechtlichen Verpflichtungen können etwa Behördenanfragen oder datenschutzrechtliche Informationspflichten sein.
Alle bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß unserer Datenschutz-Grundsätze verarbeitet.
Sie haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alternativ die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Bedenken Sie jedoch dabei, dass Ihr Anliegen bei einer internen Meldung zügiger und direkt bearbeitet werden kann.
Mehr Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Weitere externe Meldestellen finden sich u.a. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) sowie beim Bundeskartellamt unter
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Aufgaben/Kartelle/HinweiseAufKartellverstoesse/hinweiseaufverstoesse_node.html
Mark-E wendet als Unternehmen der ENERVIE Gruppe das Hinweisgebersystem der ENERVIE – Südwestfalen Energie und Wasser AG an. Hier können Sie die Verfahrungsordnung und die zugehörige Datenschutzerklärung herunterladen.