Hier finden Sie unsere Geschäftsbedingungen für die Energie- und Wasserversorgung in der jeweils aktuellen Fassung. Ebenso transparent stellen wir Ihnen hier die Informationen bereit, deren Veröffentlichung unsere Aufgabe ist. Dies sind Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz, der Strom- und Gas-Grundversorgungsverodnung (StromGVV/GasGVV) sowie Hinweise auf Verbraucherrechte.
Kunden mit einem Jahres-Stromverbrauch unter 100.000 kWh bzw. einem Jahres-Gasverbrauch unter 300.000 kWh finden hier die Allgemeinen Preise der Grundversorgung bzw. Ersatzversorgung mit (Business) Komfort Strom und (Business) Komfort Gas.
Zu Preisen/Bedingungen
der Grundversorgung
Mark-E ist Grundversorger für Strom, Gas und Wasser in:
Hagen, Plettenberg, Werdohl
In der Sparte Strom ist Mark-E zudem Grundversorger in:
Altena, Halver, Herdecke, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Schalksmühle,
Kunden mit einem Jahres-Stromverbrauch über 100.000 kWh finden hier die Preise der Ersatzversorgung.
Strom-Ersatzversorgung
über 100.000 kWh Jahres-Verbrauch
Wasserkunden in Hagen werden nach der jeweils gültigen Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (ABVWasserV) beliefert. Diese können Sie im Internet abrufen unter
Gesetze im Internet: AVBWasserV
Trinkwasser ist ein kostbares Gut. Um beste Qualität zu gewährleisten, regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Qualität, Beschaffenheit und Aufbereitung von Trinkwasser sowie die Anzeige- und Überwachungspflichten der Wasserversorger. Diese können Sie im Internet abrufen unter
Die Preise für die Versorgung mit Trinkwasser in Hagen sowie Werdohl und Plettenberg finden Sie unter
Produkte – Wasser
Energiekrise einerseits, Klimaschutzgesetze andererseits: Um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Energiewende zu vollziehen, hat es in den letzten Monaten eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen gegeben. Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt unter:
Zu den Entlastungspaketen
Informationen zu den Energiepreisbremsen
Zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Zur den Regelungen der Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter
Wir möchten nicht einfach nur einen Vertrag mit Ihnen schließen, wir möchten uns auch mit Ihnen vertragen. Und wenn etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit läuft, finden Sie hier Ansprechpartner.
Verbraucherrechte und
Online Streitbeilegung
Unser Strommix
Was auf Lebensmittel-Verpackungen die Zutatenliste ist, ist beim Strom die Stromkennzeichnung. Sie informiert über die eingesetzten Primaärenergieträger bzw. Energiequellen zur Erzeugung des Stroms. Sie weist die Anteile der verschiedenen „Zutaten“ prozentual aus und legt dessen Umweltauswirkungen dar. Ferner enthält die Stromkennzeichnung einen Vergleich zum bundesdeutschen Strommix.