Mark-E ist in Hagen (Strom und Gas) und der Märkischen Region (Strom) Grundversorger. Damit leistet Mark-E einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Denn Grundversorgung findet zum Beispiel dann statt, wenn Sie beim Einzug Strom nutzen, aber noch keine Gelegenheit hatten, sich bei uns anzumelden. Und auch, wenn ein anderer Anbieter nicht liefern kann. Dann sorgt Mark-E dafür, dass sie weder im Dunkeln sitzen noch vor Kälte zittern müssen. Aber wer will schon die sprichwörtliche „Katze im Sack“ kaufen? – Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Komfort Strom und Komfort Gas haben wir hier zusammengestellt.
Wer Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kauft oder für beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigenverbrauch bezieht und nicht mehr als 10.000 kWh im Jahr verbraucht, ist nach der Definition der Strom-GVV Haushaltskunde.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
Link zur StromGVV
Ergänzende Bedingungen der Mark-E Aktiengesellschaft zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) ab 01.01.2023
Download Ergänzende Bedingungen
Nach der GasGVV sind Haushaltskunden die Kunden, die Gas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt nutzen oder nicht mehr als 10.000 kWh im Jahr für den eigenen beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Gebrauch beziehen.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)
Link zur GasGVV
Ergänzende Bedingungen der Mark-E Aktiengesellschaft zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) ab 01.01.2023
Download Ergänzende Bedingungen