Für Anlagen mit mehr als 100 kW(p) Leistung ist die Strom-Direktvermarktung bereits seit einigen Jahren Pflicht. Für ältere Bestandsanlagen, die zurzeit noch eine fixe Einspeisevergütung erhalten, ist sie in vielen Fällen eine attraktive Möglichkeit, Gewinne zu erzielen.
Die Direktvermarktung leistet im Energieversorgungssystem außerdem einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaschutzziele. Setzen Sie bei der Direktvermarktung von Strom auf einen starken und verlässlichen Partner. Mark-E vermarktet sauberen Strom aus Solaranlagen und anderen EEG-Anlagen an der Strombörse – erlösorientiert und sicher.
Mark-E ist seit 2012 in der Direktvermarktung aktiv und zählt durch die langjährige Erfahrung mittlerweile zu den Experten bei der Strom-Direktvermarktung aus Photovoltaik-Anlagen und anderen EEG-Anlagen. Bis heute haben wir uns ein konstant wachsendes Portfolio aufgebaut. Der Strom von rund 1.000 Anlagen wird von uns an der Strombörse vermarktet – erlösorientiert und sicher.
Die Direktvermarktung ist der direkte Verkauf von erzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energien (Solar, Wind, Biogas und Wasser) an der Strombörse. Die Vermarktung erfolgt entweder durch den Anlagenbetreiber selbst oder erlösoptimiert und professionell durch einen Dienstleister, einem sogenannten Direktvermarkter.
Mark-E ist bereits seit 2012 Dienstleister für die EEG-Direktvermarktung: schnell, unkompliziert und mit höchster Transparenz für Sie – denn für kleinere Anlagen bis 750 kW zahlen Sie bei uns lediglich eine monatliche Pauschale.
Je nach Anlagengröße erhalten Anlagenbetreiber entweder den erzielten Verkaufserlös der anlagenspezifischen Stromproduktion oder den technologiespezifischen Marktwert* vom Direktvermarkter. Hinzu kommt die sogenannte Marktprämie. Diese bezahlt der zuständige Verteilnetzbetreiber. Der Direktvermarkter erhält für die Vermarktung einen kleinen Teil des Ertrags, das Dienstleistungsentgelt, das vom Erlös abgezogen wird.
Bei Mark-E beläuft sich dieses Entgelt auf eine feste, von der Anlagengröße abhängige Pauschale – ohne versteckte Kosten!
*Der technologiespezifische Marktwert stellt die deutschlandweite Einspeisung einer Technologie (Solar, Wind, Wasser, etc.) multipliziert mit dem viertelstundenscharfen EPEX Spotmarktpreis da. Auf dieser Grundlage wird der Monatsmarktwert pro Technologie in €/kWh ausgegeben und ist einzusehen auf https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte.
Früher haben Anlagenbetreiber ihren Strom für 20 Jahre über die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eingespeist. Die ÜNB haben den Strom an der Strombörse vermarktet, wo ihn Energieversorger gekauft haben. Dafür erhielten die Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber eine feste und kostendeckende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde, die Einspeisevergütung. Da der Strom in der Regel zu einem deutlich geringeren Preis verkauft wurde, wurden dem Netzbetreiber die Verluste aus der EEG-Umlage erstattet.
Die Pflicht zur Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gilt für Anlagen
Informieren Sie sich genauer zum Thema bei unserem Lexikon-Beitrag “Verpflichtende Direktvermarktung”.
Betreiber einer älteren Bestandsanlage sind von der Pflicht zur Direktvermarktung ausgenommen. Sie können ihren grünen Strom selbst vermarkten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Für sie besteht weiterhin die Möglichkeit, die klassische Einspeisevergütung zu erhalten. Oft ist ein Wechsel zur Direktvermarktung und damit zum Marktprämienmodell für Anlagenbetreiber jedoch die attraktivere Lösung.
Warum viele Betreiber Ihren Strom freiwillig vermarkten:
✔ Mit der Marktprämie können Anlagenbetreiber attraktive Erlöse erzielen
✔ Die Direktvermarktung von Strom ist die Zukunft, denn die fixe Einspeisevergütung wird nach und nach abgebaut und ist ein Auslaufmodell
✔ Durch die Direktvermarktung wird die Stromversorgung in Deutschland langfristig umweltverträglich
Die Direktvermarktung ist eine lohnende Alternative – auch nach dem Auslaufen der EEG-Förderung nach 20 Jahren Anlagenlaufzeit.
Durch das Marktprämienmodell erhalten Sie zwei Vergütungen für den Strom aus Ihrer EEG-Anlage. Zum einen die Erlöse aus dem Verkauf des Stroms an der Börse (den Marktwert), zum anderen die Marktprämie. Diese bezahlt Ihr Netzbetreiber für jede eingespeiste Kilotwattstunde.
Grundsätzlich gilt: Je mehr Strom Sie einspeisen können, desto lohnender ist der Einstieg in die Direktvermarktung. Das hängt nicht immer ausschließlich von der installierten Leistung der Anlage ab. Auch die Frage der Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage spielt eine Rolle.
Deshalb beraten wir Sie gern individuell, ob sich die Direktvermarktung für Ihre Anlage finanziell lohnt. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf:
Grundsätzlich sind alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, die eine installierte Leistung ab 100 kW(p) aufweisen und ab dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, zur Direktvermarktung geeignet. Dazu muss eine Anlage mit einer Fernsteuerung ausgestattet werden. Diese Voraussetzung ist im EEG gesetzlich geregelt.
Die Fernsteuerbarkeit wird mit Hilfe einer Fernwirktechnik realisiert. Diese dient dazu, dass der Direktvermarkter jederzeit die IST-Einspeisewerte abrufen kann und somit weiß, wie viele Kilowattstunden er aus Ihrer Anlage vermarkten kann. Zudem kann der Direktvermarkter so Ihre Anlage entsprechend des Bedarfs regeln.
Dazu brauchen Sie lediglich, einen zuständigen Fernsteuerbarkeitsdienstleister zu kontaktieren und die Anbindung an unser virtuelles Kraftwerk zu beauftragen.
Mark-E unterstützt Sie bei der Realisierung der Fernsteuerbarkeit
Mit über 40 Partnern unterstützen wir Sie zuverlässig und gewährleisten höchste Kompatibilität. Unsere Partner helfen Ihnen, Ihre Anlage an unser virtuelles Kraftwerk anzubinden. Zu unseren Partner zählen unter anderem: be4energy, BeBa, emsys, ENcome, Enerserve, EnviaM, meteocontrol, Pohlen-Solar, Protea, Servicezeit, Solarlog, SPIE, Wierig, Zebotec und viele mehr. Die Herstellung der Fernsteuerbarkeit rechnen Sie selbst mit dem von Ihnen gewählten Dienstleister ab.
Um die Anbindung an das virtuelle Kraftwerk von Mark-E schnell und reibungslos zu ermöglichen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: die Fernsteuerbarkeitserklärung und den Einbaubeleg der Fernsteuerung Ihrer Anlage.
Wir sind seit 2012 zuverlässiger Partner von Betreibern von EEG-Anlagen in den verschiedensten Leistungsgrößen. Aktuell betreuen wir in der Direktvermarktung rund 1.000 Anlagen.. Überzeugen Sie sich jetzt von Ihren vielen Vorteilen bei uns:
Durch das Marktprämienmodell: Die Marktprämie wurde mit dem EEG 2012 eingeführt. Sie wird jedem EEG-Anlagenbetreiber ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass der Anlagenbetreiber nicht (mehr) die Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom erhält. Durch die Marktprämie werden Unterschiede zwischen den Börsenpreisen und dem sogenannten anzulegenden Wert ausgeglichen. Der anzulegende Wert ist vergleichbar mit der festen staatlichen Vergütung.
Ein Beispiel:
Liegt der anzulegende Wert bei 8 Cent/kWh und der Börsenpreis bei 3,5 Cent/kWh, gleicht die Marktprämie den Unterschied zwischen dem anzulegenden Wert und dem Börsenpreis aus.
Durch diese garantieren Prämien gehen EEG-Anlagenbesitzer kein finanzielles Risiko ein.
Durch den immer stärkeren Ausbau der Direktvermarktung wird die Marktprämie langfristig (wahrscheinlich) nicht mehr benötigt. Aktuell sorgt sie dafür, dass sauberer, grüner Strom bezahlbar ist. Denn grüne Kraftwerke sind (noch) sehr teuer, wohingegen konventioneller Strom aus Kraftwerken vergleichsweise günstig ist. Noch ist die Marktprämie also unverzichtbar.
Neben den finanziellen Aspekten lohnt sich die Direktvermarktung von Strom auch, um einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Denn mit der Direktvermarktung wird ein sicheres Netz aus Ökostrom aufgebaut. Mit dem richtigen Direktvermarkter an ihrer Seite können Anlagenbetreiber nicht nur attraktive Erlöse generieren, sondern auch Gutes für die Umwelt tun.
Im Jahr 2000 wurde das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) verabschiedet. Jedem Betreiber einer regenerativen Anlage, zum Beispiel einer Windkraftanlage, wurde eine EEG-Förderung für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme gewährt. Im Jahr 2020 fielen erstmalig Anlagen aus der ersten Generation aus der EEG-Förderung. Anlagenbetreiber, die sich also vor 20 Jahren für eine EEG-geförderte Windkraftanlage entschieden haben, müssen sich nun die Frage stellen, wie sie diese weiterbetreiben.
Wir können Ihnen für Ihre ausgeförderte Anlage ein Power Purchase Agreement (PPA) in verschiedenen Varianten anbieten.
Als Solateur bzw. Projektierer regenerativer Erzeugungsanlagen bieten Sie Ihren Kunden mit Mark-E eine verlässliche Komplettlösung: Wir gewährleisten sichere und transparente Abläufe. Unser Direktvermarktungs-Team ist jederzeit für Ihre Anliegen da und sorgt dafür, dass keine Frage unbeantwortet bleibt.
Wir bündeln die Anlagen unserer Kunden zu einem virtuellen Kraftwerk und vermarkten es über unseren hauseigenen Energiehandel. Dabei schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um Ihren Strom sicher an der Börse zu verkaufen.
Im Rahmen der Direktvermarktung verfolgen wir zwei Ziele: Maximale Erlöse für unsere Kunden und Gutes für die Umwelt. Denn die Direktvermarktung ist die Zukunft und der Weg zur Energiewende.
Anlagenbetreiber einer Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 750 kW können ihr individuelles Angebot bequem online abschließen. Die Preise für eine Direktvermarktung bei Mark-E können Sie bereits im Vorfeld einsehen.
Für Anlagen mit einer höheren Leistung (über 750 kW), bitten wir Sie Kontakt zu uns aufzunehmen. Gern unterbreiten wir Ihnen ein perfekt auf Sie zugeschnittenes Angebot.
Team Direktvermarktung
Tel. 02331. 123 – 28800
Fax 02331. 123 – 18800
E-Mail: direktvermarktung@mark-e.de
Oder hier Kontakt aufnehmen: