Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz. Sowohl die Preise für Solaranlagen, als auch die Vergütungssätze für Solarstrom sind in den vergangenen 20 Jahren sukzessive gesunken, was saubere Energie aus Photovoltaikanlagen heute konkurrenzfähig macht: Für Ihren erzeugten Strom zahlen Sie mittlerweile weniger als für konventionell produzierten Strom aus dem öffentlichen Netz.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft- und anderen EEG-Anlagen, ihren Strom in das Netz einzuspeisen. Für jede Kilowattstunde an eingespeister Energie erhalten sie eine Einspeisevergütung. Damit fördert das EEG die klimafreundliche Stromerzeugung. Die Einspeisevergütung ist gesetzlich festgelegt und für eine Dauer von 20 Jahren garantiert.
Bei der Bundesnetzagentur erhalten Sie Auskunft über die aktuelle Höhe der Vergütung sowie zur historischen Einspeisevergütung. Die anlagenspezifische Höhe der Einspeisevergütung berechnet sich anhand der Art der Anlage, des Inbetriebnahmezeitpunkts und der installierten Leistung.
Neuanlagen (Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016) mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW(p) unterliegen der verpflichtenden Direktvermarktung. Sie erhalten für den eingespeisten Strom keine Einspeisevergütung, sondern werden nach Marktprämienmodell vergütet.
Weil die Förderhöhe stetig sinkt, liegt die Einspeisevergütung 2021 für eine Neuanlage bei unter 10 Cent pro Kilowattstunde. Für Ihren eingespeisten Strom erhalten Sie daher nur noch eine kleine Vergütung, während die Kosten für eingekauften Strom aus dem öffentlichen Netz ansteigen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Eigenverbrauch zu maximieren und dadurch die Rentabilität der PV-Anlage zu optimieren.
Falls Sie bislang nicht zur Direktvermarktung von Strom verpflichtet sind, kann sich der Wechsel in die optionale Direktvermarktung dennoch für Sie auszahlen: Möglich ist der Verkauf von Strom an der Strombörse durch Mark-E ab einer installierten Leistung von 100 kW(p).
Eine wirtschaftliche Lösung für Post-EEG-Anlagen bietet die sonstige Direktvermarktung: Wir bieten Ihnen hierzu Power Purchase Agreements (PPA) an. Mit dem Stromabnehmer schließen Sie einen langfristigen Liefervertrag ab, der den Weiterbetrieb Ihrer Post-EEG-Anlage mit hoher Planungssicherheit ermöglicht. Mark-E bietet Ihnen die gesicherte Abnahme Ihres Solarstroms für mehrere Jahre zum Festpreis an.