Zuverlässig, fair, günstig
Sie suchen einen Gastarif von einem zuverlässigen Versorger? Dann ist unser Gas-Angebot genau das richtige für Sie. Denn Mark-E wurde nicht nur vom Energieverbraucherportal als Top-Lokalversorger ausgezeichnet, sondern erhielt nun schon das dritte Jahr in Folge bundesweit die Auszeichnung „Höchstes Vertrauen“ von Focus-Money.
Fix Gas macht seinem Namen alle Ehre: Denn Sie profitieren von einem festen Preis und machen sich unabhängig von Preisschwankungen am Energiemarkt. Fix Gas bietet Ihnen volle 24 Monate Gaspreisgarantie.*➚
So genießen Sie mehr Planungssicherheit – und das zu einem fairen Preis. Mark-E Fix Gas Kunden haben zudem die Gewissheit, von einem zuverlässigen Energieversorger versorgt werden. Denn Mark-E wurde nicht nur vom Energieverbraucherportal als Top-Lokalversorger ausgezeichnet, sondern erhielt auch bundesweit von Focus-Money die Auszeichnung „Höchstes Vertrauen“.
Mit Fix Gas profitieren Sie von der Gewissheit, 24 Monate mit einem festen Tarif planen zu können. Sie zahlen heute, morgen oder übernächstes Jahr denselben Preis für Ihr Gas. Das bewahrt Sie nicht nur vor Kopfzerbrechen über einen Wechsel Ihres Gasanbieters, sondern schützt auch Ihren Geldbeutel vor unerwarteten Preiserhöhungen.
*Mark-E garantiert die Nettopreise bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Preisgarantiezeit. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Veränderungen und Neueinführungen von Steuern und gesetzlichen sowie gesetzlich regulierten Abgaben, Gebühren oder hoheitlich veranlassten Umlagen, auf die Mark-E keinen Einfluss hat („staatliche Preisbestandteile“, derzeit Umsatzsteuer, Energiesteuer auf Erdgas, Gasspeicherumlage §35e EnWG, CO2-Kosten gem. BEHG, Regelenergieumlage).
Heute abgeschlossen, 24 Monate Ruhe – als Kunde unseres Fix Gas-Tarifs müssen Sie sich erst einmal nicht mehr um Ihren Gasvertrag kümmern. Mit 24 Monaten Vertragslaufzeit und unserer Gaspreisgarantie sorgen wir bei Ihnen für mehr Gelassenheit.
Fix Gas zahlt sich doppelt aus: Kunden im Fix Gas-Tarif erhalten exklusiven Zugang zum Mark-E Vorteilsportal, über das sie bei rund 1.500 bekannten Online-Shops bis zu 50 % des Einkaufspreises zurückerhalten.
Wie das funktioniert? Ganz einfach!
Und pssst: Wir erfahren auch nicht, was Sie kaufen. Versprochen.
Nein. Denn egal, wer Ihr Gasanbieter ist, Ihr Zähler bleibt immer angeschlossen. Mit dem Wechsel des Anbieters wird nur der Verbrauch, den der Zähler misst, von Ihrem Anbieter geliefert. Und wenn dieser nicht liefern kann? Dann muss der örtliche Grundversorger einspringen. Das ist gesetzlich geregelt. So sind Sie jederzeit mit Gas versorgt.
Nur wenn Sie im Rahmen eines Umzugs zu uns wechseln, ist die alte Wohnung beim bisherigen Versorger abzumelden. In allen anderen Fällen übernehmen wir das für Sie.
Ja! Die Bestellung und der Wechsel sind für Sie immer kostenfrei. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Gasversorger. Sie brauchen keine Briefe zu schreiben oder gar Bestätigungsschreiben abzuwarten.
Bei Gas handelt es sich in Miethäusern oft um eine Zentralheizung, d.h. häufig haben Mieter keinen eigenen Gaszähler. Wenn Ihre Wohnung aber einen eigenen Gaszähler hat, über den ausschließlich Ihre Wohnung abgerechnet wird, können Sie auch Ihren Gasanbieter frei wählen.
Wir fragen Sie bei der Bestellung, zu welchem Termin Sie Gas von Mark-E haben wollen. Sobald wir den Termin bestätigen können, benachrichtigen wir Sie. Das kann (wenn auch sehr selten) länger dauern, weil
Das alles ist für Sie kostenfrei.
Nein. Für Sie bleibt alles, wie es ist. Ihr Gasanschluss wird nicht verändert. Der Zähler wird nicht ausgetauscht. Nur die Menge, die der Zähler als Verbrauch misst, wird nach dem Wechsel von uns abgerechnet.
*Mark-E garantiert die Nettopreise bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Preisgarantiezeit. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Veränderungen und Neueinführungen von Steuern und gesetzlichen sowie gesetzlich regulierten Abgaben, Gebühren oder hoheitlich veranlassten Umlagen, auf die Mark-E keinen Einfluss hat („staatliche Preisbestandteile“, derzeit Umsatzsteuer, Energiesteuer auf Erdgas, Gasspeicherumlage §35e EnWG, CO2-Kosten gem. BEHG, Regelenergieumlage).