Der Grundpreis ist eine Pauschale für die fixen Kosten. Dazu zählen z.B. der Service rund um alle Vertragsangelegenheiten und die Abrechnung.
Der Arbeitspreis ist der Preis für jede Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas, die Sie tatsächlich verbrauchen. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Ihr Gaspreis teilt sich
Diese Steuern, Abgaben und Umlagen sind Teil des Gaspreises:
*Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %. Ab dem 01. Januar 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, gesetzliche Umsatzsteuersatz berechnet
In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es einen Grundversorger. Dieser Anbieter ist verpflichtet, jedermann zu beliefern. Dafür gelten „Allgemeine Preise.“ Jeder dieser Anbieter muss einen Tarif mit „Allgemeinen Preisen“ anbieten. Mark-E ist Grundversorger in Hagen, Herdecke und einem großen Teil des Märkischen Kreises.
Unsere Tarife mit „Allgemeinen Preisen“ heißen Komfort Strom und Komfort Gas.
Das Besondere: In diesen Tarifen gibt es keine Vertragsbindung und sehr kurze Kündigungsfristen. Viele Kunden schätzen auch die Flexibilität, keine Anmeldefristen zu haben.
Im Nettopreis sind enthalten:
Im Nettopreis ist NICHT enthalten ist die Umsatzsteuer*.
*Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %. Ab dem 01. Januar 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, gesetzliche Umsatzsteuersatz berechnet
Ihr Strompreis oder Gaspreis besteht nicht nur aus dem Preis für den reinen Strom oder das reine Gas. Auf diesen Preis kommen noch einige Kosten obendrauf: Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Abgaben und Steuern.
Vor allem die Netzentgelte sorgen für die Preisunterschiede. Diese sind vergleichbar mit einem Porto für den Transport des Stroms über das Stromnetz bzw. des Gases über das Rohrnetz zu Ihnen. Es gibt viele verschiedene Netzbetreiber in Deutschland. Jeder Netzbetreiber darf andere Netzentgelte erheben. Die Bundesnetzagentur reguliert diese Entgelte. Mark-E als Anbieter führt die Netzentgelte an die jeweiligen Netzbetreiber ab. Mit den Netzentgelten wird u.a. das Stromnetz bzw. Gasnetz Instand gehalten und ausgebaut. Zusätzlich verlangen Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Das ist eine Art „Miete“ für öffentliche Wege, unter denen z.B. Strom- oder Gasleitungen verlegt sind. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Auf Strom und Gas werden Verbrauchssteuern erhoben, genauso wie auf Heizöl oder Benzin. Diese Steuern heißen Stromsteuer bzw. Energiesteuer für Erdgas. Die Steuer fällt an, wenn Sie Strom oder Gas im deutschen Steuergebiet verbrauchen. Die Energieversorger erheben diese Steuern und führen Sie an den Staat ab.
Nein.
Das ist die Zeit, in welcher Sie an den von Ihnen gewählten Tarif gebunden sind. Je nach Tarif hat der Vertrag bei uns eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Der Zeitraum beginnt ab dem Tag, an dem wir Sie erstmals beliefern.
Stromanbieter sind dazu verpflichtet, den Strom-Mix anzugeben. Diese Stromkennzeichnung zeigt, aus welchen Energieträgern der Strom produziert wurde. Ausführliche Angaben dazu finden Sie unter Stromkennzeichnung.
Im Industriebereich sowie über den Energiehandel gibt es noch herkömmliche Sromprodukte, die wir in den verschiedenen Stromkennzeichnungen darstellen müssen.
Bei einigen Stromangeboten gilt eine Erstlaufzeit des Vertrages. Diese dauert beispielsweise 12 oder 24 Monate. Der Zeitraum beginnt ab dem Tag, an dem wir Sie erstmals mit Strom beliefern. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um z.B. 12 oder 24 Monate.
Nutzen Sie unser Online-Center oder rufen Sie uns an.
In Deutschland hat jeder Haushaltskunde Anspruch darauf, mit Strom und Gas beliefert zu werden. Diesen Service leisten die Grundversorger. In jeder Stadt oder Gemeinde Deutschlands ist ein Anbieter Grundversorger. Das ist der Anbieter, der in dem Verteilnetzgebiet der Stadt oder Gemeinde die meisten Haushaltskunden beliefert.
Um Strom oder Gas von einem Grundversorger zu erhalten, muss man keinen eigenen Vertrag abschließen: Man wird Kunde, sobald man Strom oder Gas verbraucht.
Die Grundversorgung ist praktisch, denn dank ihr hat man beim Einzug in eine neue Wohnung sofort Strom oder Gas. Außerdem bindet man sich nicht durch eine lange Vertragslaufzeit.
Mark-E ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität in Hagen (Westfalen) und der Märkischen Region (auf Karte ansehen) In der Stadt Hagen (Westfalen) ist Mark-E zudem Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas.
Die aktuellen Preise für die Grundversorgung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Ja. Mark-E liefert zwar bundesweit Strom und Gas, ist aber auch der Grundversorger für Strom (in Hagen und der Märkischen Region) und Gas (in Hagen).
Das Grundversorgungsgebiet der Mark-E ansehen.
Die Grundversorgungsverordnung regelt, zu welchen Bedingungen Haushaltskunden Strom bzw. Gas von ihrem Grundversorger beziehen. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Anbieter und Kunde. Diese Verordnung gilt in ganz Deutschland. Jeder Grundversorger veröffentlicht für Grundversorgungskunden Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise. Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen von Mark-E.
Ihr Verbrauch von Strom, Erdgas und Wasser wird gemessen. Dies geschieht an einer Messstelle, besser bekannt als Zähler. Dieser Zähler muss eingebaut und gewartet werden. Und auch der Verbrauch wird abgelesen. All diese Leistungen nennt man Messstellenbetrieb.
Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie den Namen Ihres Netzbetreibers und/oder Messstellenbetreibers.
Wenn Sie noch keinen Anschluss ans Strom- oder Gasnetz haben (z.B. bei einem Neubau), ist der Netzbetreiber vor Ort Ihr Ansprechpartner. In jeder Region gibt es nur einen Netzbetreiber. In weiten Teilen des Grundversorgungsgebietes von Mark-E ist der örtliche Netzbetreiber ENERVIE Vernetzt.
In jeder Region gibt es einen Netzbetreiber für Strom und/oder Erdgas. Dieser ist für Ihren Hausanschluss zuständig. In weiten Teilen des Grundversorgungsgebietes von Mark-E ist der örtliche Netzbetreiber ENERVIE Vernetzt.
Mit dem Grundpreis werden die Kosten für den Betrieb der Anlagen bezahlt, damit das Wasser frisch in Ihr Haus gelangt. Die Höhe des Grundpreises richtet sich nach dem Dauerdurchfluss (früher auch Nenndurchfluss) des Wasserzählers. Je höher der Wasserbedarf eines Hauses, desto größer ist der nötige Durchfluss des Zählers – und damit der Grundpreis.
Der Mengenpreis bezeichnet den Preis für einen verbrauchten Kubikmeter Wasser.
Auf beide Preisbestandteile wird die Umsatzsteuer (in der aktuell gültigen Höhe) erhoben.
Hinweis zur Umsatzsteuer: In den Bruttopreisen ist der von Juli bis Dezember 2020 reduzierte Umsatzsteuersatz aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung berücksichtigt. Ab dem 01. Januar 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, gesetzliche Umsatzsteuersatz berechnet
Mark-E betreibt zwei Wasserwerke: eines in Hagen-Hengstey, eines an der Hasper Talsperre.
Der Härtegrad des Wassers (Wasserhärte) gibt an, wie viel Kalzium und Magnesium im Wasser enthalten sind. Je höher der Anteil dieser Stoffe, desto härter das Wasser. Die Wasserhärte wird in Grad deutscher Härte (°d) oder in Millimol pro Liter (mmol/l) angegeben.
Das Wasser in Hagen ist weich. Sie können deshalb Waschmittel sparsam dosieren. Das spart Geld. Und die Umwelt freut sich über weniger Belastung mit Waschmittelzusatzstoffen. Sie finden Empfehlungen zum Einsatz von Waschmittel auf jeder Packung. Die Wasserhärte in Hagen beträgt 0,6 – 1,5 Millimol Kalzium je Liter (mmol/l) bzw. 3,3 – 7,9°d, einer Einheit zur Angabe der Wasserhärte.
Ja, das Wasser von Mark-E ist Trinkwasser. Trinkwasser aus der Leitung ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Es wird täglich kontrolliert. Dabei wird geprüft, ob die strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung auch eingehalten werden.
Beachten Sie aber: Wenn Sie einen zusätzlichen, speziellen Wasseranschluss für Brauchwasser haben, z.B. für die Waschmaschine oder Toilettenspülung, ist dies oft kein Trinkwasser. Nutzen Sie dieses Wasser nicht zum Trinken oder Kochen.
Notwendig ist das grundsätzlich nicht. Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel und wird im hygienisch einwandfreien Zustand zu Ihnen bis zum Hausanschluss nach Hause geliefert. Darüber werden tagtäglich Kontrollen durchgeführt.
Man soll sich ja bekanntlich nicht selbst loben, aber bei der Trinkwasserqualtität dürfen wir antworten: Bestens! Das Trinkwasser von Mark-E unterschreitet zu jeder Zeit die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung. Überprüft wird das durch tägliche Laboruntersuchungen, die unter der Aufsicht des Gesundheitsamtes stehen. Mark-E verfügt über ein hauseigenes Labor und führt regelmäßig Kontrollen durch. Die Ergebnisse veröffentlichen wir regelmäßig: Möchten Sie sich selbst überzeugen? – Dann schauen Sie unter Wasserqualität in Hagen
Der Dauerdurch- bzw. Nenndurchfluss gibt an, wie viel Wasser in der Stunde durch einen Wasserzähler im normalen Betrieb fließen kann. Auf neueren Wasserzählern ist der Wert als Dauerdurchfluss (Q3) angegeben. Auf älteren Wasserzählern steht noch Nenndurchfluss (Qn).
Hintergrund der unterschiedlichen Bezeichnungen: Die Zulassung von Wasserzählern wurde 2015 EU-weit einheitlich geregelt. Neue Zähler gibt es nur noch mit der Angabe Q3. Der Wert für Q3 wird aber anders berechnet als der Wert für Qn. Wenn bei Ihnen ein Zähler „Qn 2,5“ gegen einen Zähler „Q3/4“ ausgetauscht wird, ändert sich für Sie nichts. Wann ein Austausch spätestens stattfinden muss, ist übrigens ebenfalls gesetzlich geregelt.
Wenn Mark-E das Rohwasser aus der Ruhr entnimmt, durchläuft es verschiedene Aufbereitungsstufen. Erst dann wird es als qualitativ hochwertiges Trinkwasser zu Ihnen geliefert. Bei der Aufbereitung werden Stoffe eingesetzt, die helfen, das Wasser zu reinigen und zu desinfizieren. Welche Stoffe zu welchem Zweck eingesetzt werden, machen wir öffentlich bekannt: Zusatzstoffe im Trinkwasser
Das Wassernetz in Hagen wird von der ENERVIE Vernetzt GmbH betrieben. Das Unternehmen gehört wie Mark-E zur ENERVIE-Gruppe aus Hagen. Es verteilt im Jahr rund 13 Mio. Kubikmeter Trinkwasser an ca. 33.500 Wasserhausanschlüsse in Hagen. Dafür ist ein Netz aus rund 750 km Trinkwasserversorgungsleitungen nötig. Dieses wird ergänzt um 8 Hochbehälter mit einer Gesamtspeicherkapazität von ca. 23.000 m3. Da die Höhenunterschiede in Hagen sehr groß sind, werden 23 Pumpstationen in 28 Druckzonen eingesetzt.
Wenn wir Sie mit Strom oder Gas beliefern, erhalten Sie von uns einmal im Jahr eine Jahresabrechnung. Damit Sie den Jahresverbrauch nicht komplett im Voraus bezahlen müssen, berechnen wir eine monatliche Summe. Das nennen wir Abschlag. Diesen Service bieten viele Strom- und Gasanbieter.
Sie sind bereits bei uns Kunde? Dann nehmen wir Ihren bisherigen Jahresverbrauch und teilen ihn durch 12 Monate. So berechnen wir dann den monatlichen Abschlag. Wenn Sie noch nicht wissen, wie viel Strom oder Gas Sie verbrauchen werden: Kein Problem. Wir ermitteln einen fairen Abschlag auf Basis von Erfahrungswerten.
Wenn sich Ihr Verbrauch im letzten Abrechnungsjahr geändert hat, ändert sich auch Ihr Abschlag. Zudem berechnen wir die Abschläge auf Basis energiewirtschaftlicher Erkenntnisse (z.B. Wissen über Abhängigkeit des Gasverbrauchs von Temperaturverläufen).
Nein. Wenn sich Preise ändern, berücksichtigen wir das in der Jahresabrechnung. So können Sie sich das ganze Abrechnungsjahr auf einen gleichbleibenden Abschlag verlassen.
Hinweis zur Umsatzsteuer: Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 % (Strom/Gas) bzw. 5 % (Wasser). In Ihren Jahresabrechnungen wird der günstigere Steuersatz zeitanteilig berücksichtigt. Gerne können Sie eine Zwischenablesung Ihrer Zählerstände vornehmen und uns diese über das Online Center übermitteln. Einfach einmal registrieren und all Ihre Verträge mit uns immer im Blick haben:
Ab dem 01. Januar 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, gesetzliche Umsatzsteuersatz berechnet</p>
Ja. Als Privatkunde können Sie Ihre Abschläge selbst anpassen – in unserem Online Center. Registrieren Sie sich hier für das Online Center.
Das hängt von Ihrem Netzbetreiber ab. Dieser legt die Abrechnungszeitpunkte für das Netzgebiet fest, in dem er zuständig ist.
Als Kunde können Sie auf ausdrücklichen Wunsch auch eine monatliche bzw. quartärliche Rechnung bekommen. Ferner gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Stichtagsabrechnung gegen Entgelt zu bekommen. Wenden Sie sich dafür an unseren Kundenservice.
Im Idealfall teilen Sie uns zu Ihrem Auszugs-/Wechseldatum Ihren Zählerstand mit. Dann berechnen wir, wie viel Strom oder Gas Sie seit der letzten Abrechnung verbraucht haben. Anschließend ermitteln wir die Summe der Abschläge, die Sie an uns bezahlt haben. Auf Basis dieser Daten erhalten Sie eine Abschlussrechnung. Sie bekommen entweder Geld von uns, oder wir bekommen noch Geld von Ihnen.
Unser Tipp: Einzugsermächtigung
Sie haben ein Girokonto bei einem deutschen Geldinstitut? Dann empfehlen wir Ihnen die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung. Dazu füllen Sie einfach ein Formular aus, das Sie in unserem Online-Center finden. Damit erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Die Datenübertragung erfolgt natürlich verschlüsselt. Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.
Auch möglich: Überweisung/Dauerauftrag
Sie können den monatlichen Abschlag selbst überweisen, beispielsweise mit einem Dauerauftrag. Bitte bedenken Sie, dass Sie Änderungen des Abschlags oder Nachzahlungen selbst innerhalb der gesetzten Fristen erledigen müssen.
Mark-E nimmt die Sicherheit Ihrer Daten ernst. Deshalb findet der gesamte Online-Bestellvorgang über eine verschlüsselte Verbindung statt. Ihre Bestelldaten werden ausschließlich zum Zweck der Aufnahme der Belieferung und Vertragsdurchführung verarbeitet. Lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.
Bei Mark-E ist zu jedem Vertrag ein Stromzähler zugeordnet. Schließen Sie deshalb für jeden Zähler einen eigenen Vertrag ab. Der Vorteil für Sie: Sie können für jeden Zähler das passende Angebot wählen. Aber: Wenn Sie einen Doppeltarifzähler haben oder eine Nachtspeicherheizung bzw. Wärmepumpe haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihres Vertrags erhalten Sie einen sog. Abschlagplan. Dieser weist die monatlichen Zahlungen an uns aus. Diese Beträge haben wir für Sie berechnet. Die Grundlage: Der Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), den Sie bei der Bestellung angegeben haben. Daraus ergibt sich eine Jahressumme, die wir durch 12 Monate teilen.
Wie Sie bezahlen können
Unser Tipp: Einzugsermächtigung
Sie haben ein Girokonto bei einem deutschen Geldinstitut? Dann empfehlen wir Ihnen die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung. Dazu füllen Sie einfach ein Formular aus, das Sie in unserem Online-Center finden. Damit erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Die Datenübertragung erfolgt natürlich verschlüsselt. Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.
Auch möglich: Überweisung/Dauerauftrag
Sie können den monatlichen Abschlag selbst überweisen, beispielsweise mit einem Dauerauftrag. Bitte bedenken Sie, dass Sie Änderungen des Abschlags oder Nachzahlungen selbst innerhalb der gesetzten Fristen erledigen müssen.
Wir fragen Sie im Bestellvorgang, zu welchem Termin Sie Strom von Mark-E haben wollen. Sobald wir den Termin bestätigen können, benachrichtigen wir Sie. Wenn die Kündigungsfrist bei Ihrem alten Anbieter noch weit in der Zukunft liegt, können wir Sie leider nicht sofort beliefern. Dann dauert es länger, bis Sie eine Vertragsbestätigung erhalten. In einigen wenigen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Noch-Versorger die Kündigung nicht akzeptiert. Ein Grund dafür: Die Rest-Vertragslaufzeit ist zu lang. Wir benachrichtigen Sie auch in diesem Fall. Das alles ist für Sie kostenfrei.
Nein. Denn egal, wer Ihr Stromanbieter ist, Ihr Stromzähler bleibt immer angeschlossen. Mit dem Wechsel des Anbieters wird nur der Verbrauch, den der Zähler misst von Ihrem Anbieter geliefert. Und wenn dieser nicht liefern kann? Dann muss der örtliche Grundversorger einspringen. Das ist gesetzlich geregelt. So sind Sie jederzeit mit Strom versorgt.
Ja! Die Bestellung und der Wechsel sind für Sie immer kostenfrei. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Stromversorger. Sie brauchen keine Briefe zu schreiben oder gar Bestätigungsschreiben abzuwarten.
Hintergrund: Ein Stromvertrag ist immer an einen Stromzähler gekoppelt. In der neuen Wohnung hängt bereits ein anderer Stromzähler. Sie brauchen die Nummer des Zählers der neuen Wohnung, um den neuen Vertrag mit Mark-E abzuschließen.
Nur wenn Sie im Rahmen eines Umzugs zu uns wechseln. In allen anderen Fällen übernehmen wir das für Sie.
Das ist gut! Im Bestellformular fragen wir Sie, ob Sie schon gekündigt haben. Bitte beantworten Sie diese Frage. Nur so können wir den Wechsel besonders schnell bearbeiten.
Nein. Alles bleibt für Sie, wie es ist. Ihr Stromanschluss wird nicht verändert. Der Zähler wird nicht ausgetauscht. Nur die Menge, die der Zähler als Verbrauch misst, wird danach von uns abgerechnet.
In der Regel ja. Nur wenn der Strom für Ihre Wohnung nicht über einen eigenen Zähler läuft, geht das nicht. Wenn Ihre Wohnung einem Zähler zugeordnet ist, können Sie den Stromanbieter frei wählen. Ihr Vermieter hat kein Mitspracherecht.
Selbstverständlich. Auch mit intelligenten/digitalen Stromzählern (Smart Meter) sind Sie bei Mark-E herzlich willkommen.
Hier ist Mark-E Grundversorger:
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