Jetzt Ökostrom selbst erzeugen mit einer steckerfertigen Solaranlage - schon ab 49 Euro
Photovoltaik-Anlagen finden Sie gut, aber Ihnen fehlen die Möglichkeiten, eine anzuschaffen? Dann sind die steckerfertigen Solaranlagen von Mark-E genau das Richtige für Sie. Einfach auf dem Balkon anbringen oder auf der Terrasse, dem Garagendach oder im Garten aufstellen, Stecker in die Steckdose – Strom sparen. Damit produzieren Sie Ökostrom genau dort, wo er gebraucht wird: In Ihrem Haushalt. Exklusiv für Kunden der Stadtwerke Altena gibt es 100 Euro Zuschuss von den Stadtwerken Altena bei Abschluss eines Gasliefervertrags. Und die Prämie aus dem Energiespar-Programm der Mark-E können Sie zusätzlich bekommen. So kostet Sie die Anlage nur noch 49 Euro.*
Ein Balkonkraftwerk – auch Stecker-Solaranlage, Plug-In-Photovoltaikanlage oder Mini-PV-Anlage genannt – ist eine Anlage zur Erzeugung von Solarstrom. Und es ist keineswegs nur für den Balkon. Mit unserer Aufständerung eignet es sich hervorragend für den Garten oder die Terrasse.
Es besteht meistens aus ein bis zwei Modulen und kann direkt an eine „normale“ Steckdose oder an eine Spezialsteckdose („Wieland“) angeschlossen werden. Das handliche Sonnenkraftwerk speist den Strom direkt in Ihren Stromkreis. Ein Wechselrichter zur Umwandlung in Haushaltstrom ist bereits integriert.
Die maximale Größe eines Balkonkraftwerkes ist auf eine Einspeisung von 800 Watt beschränkt. Das bedeutet: Sie können auf Wunsch auch zwei unserer Module installieren.
*Für Kunden, die bei Mark-E in einem der förderfähigen Tarife, z.B. KlimaFair Strom, sind und einen Gasliefervertrag bei den Stadtwerken Altena abschließen. Diese erhalten nach dem Kauf 200 Euro aus dem Energiesparprogramm der Mark-E sowie einen Zuschuss von 100 Euro von den Stadtwerken Altena. Die Prämie aus dem Energiesparprogramm der Mark-E bzw. der Zuschuss für Kunden der Stadtwerke Altena kann jeweils einzeln geltend gemacht werden. Reguläre Preise ohne Förderung: 350-Watt-Anlage 349 €, 400-Watt-Anlage mit WiFi 399 €.
Download Technische Daten der Anlage
Mit Förderung von Stadtwerke Altena und Mark-E
ab 49 Euro*
Download Technische Daten der Anlage
Mit Förderung von Stadtwerke Altena und Mark-E
ab 99 Euro*
*Für Kunden, die bei Mark-E in einem der förderfähigen Tarife, z.B. KlimaFair Strom, sind und einen Gasliefervertrag bei den Stadtwerken Altena abschließen. Diese erhalten nach dem Kauf 200 Euro aus dem Energiesparprogramm der Mark-E sowie einen Zuschuss von 100 Euro von den Stadtwerken Altena. Die Prämie aus dem Energiesparprogramm der Mark-E bzw. der Zuschuss für Kunden der Stadtwerke Altena kann jeweils einzeln geltend gemacht werden. Reguläre Preise ohne Förderung: 350-Watt-Anlage 349 €, 400-Watt-Anlage mit WiFi 399 €.
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Mit Förderung von Stadtwerke Altena und Mark-E
ab 99 Euro*
Kunden unserer zertifizierten Ökostromtarife (KlimaFair und Digital Strom) können darüber hinaus noch Zuschüsse aus dem Energiespar-Programm von Mark-E erhalten. Einfach KlimaFair Strom oder Digital Strom Kunde sein oder werden und dann hier online die Prämie nach dem Kauf beantragen. Die 200 Euro werden erst nach dem Kauf zum regulären Preis erstattet.
Dazu erfahren Sie mehr unter
Wer bei den Stadtwerken Altena außerdem einen Gasliefervertrag abschließt, kann darüber hinaus noch einen Zuschuss von 100 Euro für das Balkonkraftwerk erhalten. Einfach Kaufquittung für das Balkonkraftwerk von Mark-E bei den Stadtwerken Altena einreichen. Informationen bei den Stadtwerken Altena:
Ihr Mark-E Balkonkraftwerk liefert Strom, wenn Sonnenstrahlen die Module erreichen. Die Solarzellen wandeln diese in elektrische Energie um. Ein Wechselrichter wandelt dann den Strom in „Haushaltsstrom“ um und speist ihn direkt über die Steckerverbindung in das Stromnetz im Haushalt ein. Sind elektrische Geräte eingeschaltet, wird der Solarstrom sofort verbraucht. Wird der Strom nicht direkt verbraucht, fließt er in das öffentliche Netz.
Und was ist, wenn das Balkonkraftwerk einmal mehr Strom produziert, als Sie gerade verbrauchen? Dann fließt der Überschuss über den Hausanschluss und den Zähler ins öffentliche Stromnetz.
Wie hoch die Stromrechnung ist, hängt davon ab, wie viele Kilowattstunden (kWh) Strom ein Haushalt verbraucht. Sind es durchschnittlich 2.000 bis 2.500 kWh im Jahr, kann ein Balkonkraftwerk wie das Easy Solar Kit bis zu 20 % des Verbrauchs decken. Haben Sie Platz zum Stellen einer zweiten Anlage, können Sie diesen Anteil erhöhen.
Nein. Seit 1995 sind alle Wechselrichter mit einer selbstwirkenden Freischaltstelle ausgerüstet (ENS). Diese Funktion verhindert, dass bei einem Abschalten des Stromnetzes der Wechselrichter weiter Strom einspeist. Der Wechselrichter benötigt eine Netzfrequenz von 50 Hertz, die vom öffentlichen Stromnetz geliefert wird. Ohne diese Netzfrequenz produziert die Stecker-Solaranlage keinen Strom, da der Wechselrichter selbst die Netzfrequenz nicht erzeugen kann.
Bestens lassen sich elektrische Geräte mit geringer Leistung über die Stecker-Solaranlage betreiben. Dazu zählen beispielsweise der Kühlschrank und die vielen kleinen nützlichen Helfer im Haushalt, die oftmals im Standby-Modus betrieben werden. Hier kann eine Stecker-Solaranlage die Verbräuche bestens abfedern. Als Hilfestellung hier ein paar Beispiele zur typischen Standby-Leistung kleiner Geräte in unseren Haushalten:
Sie können aber auch die Waschmaschine oder Spülmaschine bei Sonnenschein anstellen und so Ihren Eigenverbrauch erhöhen.
Strom nimmt bekanntlich immer den Weg des geringsten Widerstandes. Der Weg vom Balkonkraftwerk zu einem eingeschalteten elektrischen Gerät ist kürzer als der Weg in das öffentliche Stromnetz. Daher bleibt der selbst erzeugte Strom vorrangig im Hausnetz.
Die Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk betreffen einerseits die Elektroinstallation und sind andererseits von der individuellen Wohnsituation abhängig. Als Mieter dürfen Sie zwar ein Balkonkraftwerk anschließen, aber keine baulichen Veränderungen vornehmen. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie vorab mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung.
Ja. Der rechtliche Rahmen besteht. Mit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, Photovoltaik-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden. Für dieses Prinzip wurde die Stecker-Solaranlage entwickelt. Sie erfüllt die technisch geforderten Vorgaben.
Grundsätzlich dürfen Sie das. Ein Gesetz dazu ist in Bearbeitung. Das große „Aber“: Wenn zur Installation (z.B. am Balkon) bauliche Veränderungen notwendig sind, brauchen Sie die ausdrückliche Genehmigung. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall vor der Anschaffung mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung sprechen.
Ein Platz mit viel Sonneneinstrahlung und frei von Verschattung ist natürlich der ideale Standort für ein Balkonkraftwerk. Aber es hängt auch davon ab, wann Sie in Ihrem Haushalt am meisten Strom benötigen. So kann für Berufstätige, bei denen vor allem in den frühen Abendstunden alle Haushaltsgeräte auf „Hochtouren“ laufen, eine Süd-West-Ausrichtung vorteilhaft sein.
Vor der Anschaffung sollten Sie prüfen, ob die technischen Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk erfüllt sind. Wichtig ist beispielsweise:
Eine fachgerechte Überprüfung der Hausinstallation vorab ist Grundvoraussetzung für einen sicheren Betrieb eines Balkonkraftwerks. Die Arbeiten an elektrischen Anlagen sollten durch entsprechend ausgebildete Fachhandwerker ausgeführt werden.
Ja, er muss ausgetauscht werden. Aber übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die herkömmlichen Zähler (Ferraris-Zähler) nutzen.
Seit Inkrafttreten des „Solarpaket I“ müssen herkömmliche Zähler ohne Rücklaufsperre innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme vom Netzbetreiber durch einen Zweirichtungszähler/digitalen Stromzähler ausgetauscht werden. Der Wechsel erfolgt automatisch und muss nicht separat beauftragt werden.
An einem Endstromkreis dürfen Module mit maximal 800 Watt Leistung angeschlossen werden.
Mit dem „Solarpaket I“ ist die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen, aber eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist weiterhin Pflicht für Betreiber von Balkonkraftwerken.
Es besteht kein Anspruch auf eine Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.
Sehen Sie in unserem Video, dass das „Easy Solar Kit“ seinem Namen alle Ehre macht.
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